Erbrecht

Aktuelle Rechtsprechung:

 

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 22.09.2011 - 10 U 410/11-

 

Mehrjähriges Überleben des Ehepartners ist kein "gleichzeitiges" Ableben. "Gleichzeitiges" Ableben setzt zeitlichen Zusammenhang voraus.

 

Haben die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament eine Person als Erben unter der Bedingung eingesetzt, dass "der Tod meine Frau/meinen Mann und mich gleichzeitig treffen", so tritt die Erbfolge nur ein, wenn der beiderseitige Tod in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.