Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 -
Mehrarbeit - Vergütungserwartung
Bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung verpflichtet § 612 Abs. 1 BGB den Arbeitgeber, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur
gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.