Schwerpunkt-Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, das heißt, der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Hier prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Im Schadensfall begleiten wir Sie bei Kündigungen, Gleichbehandlungsfragen, Mobbing.

 

Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts geht es vor allem um Verträge, Abnahmen, Baumängel und Gewährleistungsansprüche etc., die man kennen sollte, um sich vor Schäden und unliebsamen Überraschungen zu schützen. Das Gebiet des öffentlichen Baurechts betrifft insbesondere das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht und somit vor allem die öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken beziehen, wobei hauptsächlich die Zulässigkeit, Errichtung, Beschaffenheit, Nutzung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen geregelt wird.

 

Auch auf dem weiten Rechtsgebiet des privaten und öffentlichen Baurechts stehen wir Ihnen mit unserem Rechtswissen und unserer jahrelangen Berufserfahrung kompetent zur Seite.
 

Erbrecht

 

Eine Erbschaft ist insbesondere auch unter juristischem Aspekt nicht selten eine problematische Angelegenheit. Deshalb sollte man schon rechtzeitig informiert sein und, sofern man verheiratet ist, vor allem auch das Erbrecht des Ehegatten beachten. Dieses kommt zum Tragen, wenn nicht ein anderslautendes Testament besteht, in dem die gesetzliche Erbfolge abweichend geregelt wird.

 

Das Erbrecht des Ehegatten richtet sich zudem danach, in welchem Güterstand, d.h. ob im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft eine Ehe geführt wurde.

 

Zum Erbrecht des Ehegatten sollten Sie auch wissen, dass Sie als Erbe berechtigt sind, die gemeinsame eheliche Wohnung auch im Fall einer Nichtberücksichtigung im Rahmen des Testaments noch für den Zeitraum von 30 Tagen zu nutzen.

 

Wir stehen Ihnen auch hier gerne juristisch zur Verfügung.

 

Familienrecht

Gern beraten wir Sie auch zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe (insb. Scheidungs- und Unterhaltssachen), Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.



 

Verkehrsrecht

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über besondere Kenntnisse zur Lösung von Problemen, die sich durch den Kauf, den Besitz oder die Nutzung von Kraftfahrzeugen ergeben.

Auf dem Gebiet des Zivilrechts sind hier beispielhaft aufzuführen:

  • Rückabwicklung von Kaufverträgen unter evt. Einbeziehung von finanzierenden Banken oder Leasinggebern
  • Auseinandersetzungen mit Werkstätten
  • Geltendmachung von umfassenden Schadensersatzansprüchen anlässlich von Verkehrsunfällen

Auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten bestehen vielfältige Problematiken, wie etwa:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Fahrverboten
  • Abstandsunterschreitungen, Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Abwehren von Maßnahmen der Straßenverkehrsämter, insbesondere bei Fahranfängern
  • Entzug der Fahrerlaubnis bei Straftaten wie z. B. dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder bei Trunkenheitsfahrten und den damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis