„Ein Anwalt kostet oftmals weniger

als keiner“

 

Unverschuldeter oder mitverschuldeter Verkehrsunfall?                                  
Kennen Sie Ihre Ansprüche ?

1.

Ihr Anwalt ist Ihr unabhängiger und professioneller Rechtsberater und Vertreter !

Daher sollten Sie nach einem Verkehrsunfall so frühzeitig wie nur möglich, idealerweise sogar als Erstes Kontakt zu einem Rechtsanwalt, insbesondere zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufnehmen, um mit ihm in aller Ruhe die weitere Vorgehensweise im einzelnen zu besprechen.

Denn als Geschädigter muss man bedenken: Auf der Gegenseite -etwa den Versicherungen- sitzen  Profis, die sich Tag für Tag nur mit Verkehrsunfällen befassen. Da der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall regelmäßig alle seine Ansprüche und rechtlichen Möglichkeiten nicht kennt, geht das professionelle Schadenmanagement der Versicherungen deshalb häufig zu seinen Lasten und er bleibt nicht selten mit der Realisierung vieler seiner Ansprüche im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Strecke" und verliert somit bares Geld.

Wenn also die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall bei Ihnen anruft oder anderweitig mit Ihnen Kontakt aufnimmt, treffen Sie keine Entscheidungen ohne vorher Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht gefragt zu haben, auch wenn das Angebot der Gegenseite "auf den ersten Blick" noch so verlockend erscheinten mag! Es muss zu denken geben, wenn der Gegner Ihnen "die Arbeit abnehmen" will !

Selbst wenn man glaubt die Alleinschuld am Unfall zu haben, kann der Verkehrsanwalt unter Umständen noch eine Haftungsquote für seinen Mandanten "herausholen". Auch bei einer Mitschuld sorgt der Anwalt dafür, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Haftungsquote für seinen Mandanten nicht zu seinem Nachteil zu hoch ansetzt.

Erfahrungsgemäß kann man sagen, dass Verkehrsunfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig deutlich höhere Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen realisieren, als Geschädigte die ihre Unfallschaden-regulierung selbst in die Hand nehmen.

2.

Hat der Geschädigte den Verkehrsunfall nicht verschuldet/ verursacht, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Anwaltskosten des Geschädigten im Umfang der erfolgten Regulierung übernehmen, wobei der Geschädigte natürlich das Recht hat, mit der Durchsetzung seiner Ansprüche den Anwalt seines Vertrauens zu beauftragen.

In Mithaftungsfällen muss sie die Anwaltskosten entsprechend anteilig tragen. Die Regulierung der restlichen Gebühren übernimmt gegebenenfalls im Umfange ihrer Eintrittspflicht eine bestehende Rechtschutzversicherung.

3.

Wußten Sie z.B, dass bei  einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit Personenschaden die sog. Haushaltsführungskosten bzw. der Ersatz aufgrund von sog. vermehrten Bedürfnissen eine weitere von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu regulierende Schadenposition darstellt ? Ihr Verkehrsanwalt kennt die Einzelheiten und Berechnungsmethoden und kann auch hier das Optimale für Sie herausholen.

4.

Auch die Sachverständigenkosten stellen eine Schadenposition dar, die die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung beim nicht verschuldeten Verkehrsunfall zu erstatten hat. Dabei hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Der Geschädigte muss sich also nicht auf einen sog. "Hausgutachter" der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung verweisen lassen.

5.

Der Geschädigte hat ferner grundsätzlich das Recht, sein Fahrzeug in einer von ihm gewählten Fachwerkstatt  seiner Fahrzeugmarke und seines Vertrauens re-parieren zu lassen.  Er muss  sich grundsätzlich nicht auf eine fahrzeugmarken-fremde Werkstatt verweisen lassen, mit der  die gegnerische  Kfz-Haftpflichtver-sicherung etwa besondere Vertragsabkommen unterhält.

  
   
Vorwurf Verkehrsverstoß ?
                                                                        Kennen Sie Ihre Rechte ?

1.

Bei einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren sollte der Anwalt gleichfalls so frühzeitig wie möglich konsultiert werden, zumal hier je nach Stadium, entscheidende und zu beachtende Fristen laufen. Schließlich kennt Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht auch die Fehlerquellen bei Rotlichtüberwachungen, Geschwindigkeitskontrollen durch Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessungen sowie bei Abstandsmessungen und Eichungen.

2.

Um das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten Sie bei bestehender Rechtschutzversicherung zunächst die entsprechende Kostendeckungszusage einholen. Die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung können Sie natürlich auch von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht vornehmen lassen.

3.
Droht etwa ein Fahrverbot, kennt der Fachanwalt für Verkehrsrecht die "Tricks" wie man ein solches in der Regel noch vermeiden kann.

4.
Auch wenn der Betroffene/ Beschuldigte glaubt, die Bußgeldsache oder Verkehrsstrafsache sei wenig aussichtsreich oder gar aussichtslos und ihm der Vorwurf der Ermittlungsbehörde "auf den ersten Blick" zutreffend erscheinen mag, kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht selten noch deutlich helfen.

5.
Sollen Sie als Betroffener/ Beschuldigter gegenüber der Bußgeldbehörde oder der Polizei Angaben zur Sache machen, schalten Sie vorher unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein. Dieser wird sich für Sie bestellen und zunächst Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten nehmen. Nach Auswertung der Ermittlungsakten wird er dann entscheiden können, ob eine Einlassung sinnvoll ist.
 
 
 Fortsetzung folgt ...